Wiederkehrende Prüfungen

Das bieten wir an

Wir kümmern uns um die Sicherheit Ihrer Anlagen.

Um den Explosionsschutz einer Gasdruckregel- und Messanlage gewährleisten zu können müssen wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Unsere befähigten Personen decken diese Leistungen für Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich für Sie ab.

So unterstützen wir Sie:

  • Erstmalige Prüfung oder nach wesentlicher Änderung (4.1) von Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3
  • Wiederkehrende Prüfung (5.1) von Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß §6 GefStoffV