Wiederkehrende Prüfungen
Das bieten wir an
Wir kümmern uns um die Sicherheit Ihrer Anlagen.
Um den Explosionsschutz einer Gasdruckregel- und Messanlage gewährleisten zu können müssen wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Unsere befähigten Personen decken diese Leistungen für Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich für Sie ab.
So unterstützen wir Sie:
- Erstmalige Prüfung oder nach wesentlicher Änderung (4.1) von Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3
- Wiederkehrende Prüfung (5.1) von Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß §6 GefStoffV